Anwaltskanzlei Scherer

Beratungs- und Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe), was ist das?

Wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen niedrig sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe, bzw. Verfahrenskostenhilfe.

Die Beratungshilfe
ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl.

Die Prozeßkostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
sichert Ihnen die Hilfe eines Anwaltes bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.
Insbesondere in familienrechtlichen Verfahren wird diese Hilfe als "Verfahrenskostenhilfe" bezeichnet.

Wann und wie gibt es diese Hilfen?
Ob Sie diese Hilfen bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen.

 

Sollten Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, so müssen Sie vor einem Besuch beim Anwalt bereits einen Beratungshilfeschein dabei haben. Im Nachhinein wird Ihnen keine Beratungshilfe genehmigt. Nehmen Sie daher alle relevanten Unterlagen (z.B. Einkommensnachweise, und Nachweise für finanzielle Belastungen, wie Mieteverträge, Kontoauszüge, u.ä.)  zum Amtsgericht mit, um dort einen Beratungshilfeschein zu erhalten. Mit diesem Schein können Sie dann einen Termin beim Anwalt vereinbaren.

Um beurteilen zu können, ob Ihnen Prozeßkostenhilfe zusteht, bringen Sie Ihrem Anwalt alle notwendigen Unterlagen wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag etc. mit. Er wird Ihnen sagen, ob Aussichten bestehen, Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe zu erhalten. Orientieren Sie sich (bzgl. der mitzubringenden Unterlagen) an dem in unserem Downloadbereich vorhandenen Antragsformularen.