| Urheberrecht |
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... begehre nicht Deines Nächsten Idee ... ... nicht alles was man "leicht" findet und nutzen kann (z.B. Daten aus dem Internet) darf man auch so einfach verwenden. Wer etwas als "Urheber" "erschaffen" hat, ist grundsätzlich rechtlich zu schützen. Das Urheberrecht ist Sonderprivatrecht. Neben seinen speziellen Vorschriften kommen deshalb ergänzend die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts zur Anwendung. Da das Urheberrecht ein ausschließliches Recht an einem unkörperlichen Wirtschaftsgut einräumt, gehört es zum Immaterialgüterrecht. Wir führen für Sie auch entsprechende Markenrecherchen und Markenanmeldungen durch. |