Anwaltskanzlei Scherer

Urheberrecht
... begehre nicht Deines Nächsten Idee ...

... nicht alles was man "leicht" findet und nutzen kann (z.B. Daten aus dem Internet) darf man auch so einfach verwenden.

Wer etwas als "Urheber" "erschaffen" hat, ist grundsätzlich rechtlich zu schützen.
Das Urheberrecht ist Sonderprivatrecht.

Neben seinen speziellen Vorschriften kommen deshalb ergänzend die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts zur Anwendung. Da das Urheberrecht ein ausschließliches Recht an einem unkörperlichen Wirtschaftsgut einräumt, gehört es zum Immaterialgüterrecht.

Eine Übersicht mit Literatur zum Urheberrecht ist in der Abteilung Urheberrecht des Juristischen Internet-Projekts Saarbrücken zu finden.

Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Dieses sogenannte Schöpferprinzip ist zentral für das deutsche Urheberrecht. Der Rechtserwerb erfolgt durch die Schöpfung des Werkes. Bei der Schöpfung handelt es sich um einen Realakt. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Schöpfer geschäftsfähig ist.

Eine Möglichkeit etwas Geschaffenes zu schützen bietet beispielsweise auch diese "Schöpfung" als Marke anzumelden.

Wir führen für Sie auch entsprechende Markenrecherchen und Markenanmeldungen durch.