Anwaltskanzlei Scherer

Arbeitsrecht
... Kündigung, und was jetzt?

Eine Kündigung muss nicht immer das Ende eines Arbeitsverhältnisses bedeuten.
Arbeitsrecht bedeutet aber nicht nur die Auseinandersetzung mit einer Kündigung. Dieses Rechtsgebiet weist einige Besonderheiten auf.

Beim Arbeitsrecht handelt es sich um ein Schutzrecht der Arbeitnehmer.
Hierbei ist wiederum zu unterscheiden, ob es ich um sogenanntes kollegtives, oder individuales Arbeitsrecht handelt.

Beim Kollektivarbeitsrecht handelt es sich um den Teil des Arbeitsrechts, der die Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen und Belegschaftsvertretungen zu ihren Mitgliedern, sowie zu ihrer Gegenseite regelt.

Hierunter fallen insbesondere das Arbeitskampf-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht.

Beim Individualarbeitsrecht handelt es sich um den Teil des Arbeitsrechts, der die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber regelt.

Ihr Arbeitsverhältnis - vom Anfang bis zum Ende
Es beginnt bereits bei Fragen des Inhalts und des Abschlusses des Arbeitsvertrages. Vor allem begleitet Sie Ihr Anwalt beratend in allen Phasen und allen Problemkreisen des Arbeitsverhältnisses wie:

  • Probezeit
  • Versetzung
  • Arbeitszeit / Überstunden
  • Abmahnung
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Urlaub
  • Kündigung
  • Zeugnis

Abmahnung
Sie kommt für den Arbeitnehmer manchmal aus heiterem Himmel. Was hat sie zu bedeuten?
Eine Abmahnung kann eine Kündigung vorbereiten. Hierbei gilt es oftmals zu klären, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.

Kündigung
Eine Kündigung ist nur aus ganz bestimmten im Gesetz festgelegten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Gründen zulässig. Was das konkret bedeutet, sagt Ihnen Ihr Anwalt. Darüber hinaus gibt es viele rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung scheitern kann:

Frist !!!!
Auch Sie müssen Fristen einhalten. Sie haben drei Wochen Zeit für die Entscheidung, ob Sie gegen die Kündigung klagen wollen. Versäumen Sie diese Frist - die mit dem Zugang der Kündigung beginnt - läuft oft überhaupt nichts mehr. Trotzdem sollten Sie Ihren Anwalt auch dann nach Reparaturmöglichkeiten fragen.
Gehen Sie nicht erst am letzten Tag der 3-Wochen-Frist, sondern sofort zu Ihrem Anwalt. Auch Prozesse vor dem Arbeitsgericht sind meist langwierig. Oftmals enden sie mit einem gerichtlichen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer beendet. Deshalb gilt hier ganz besonders: Zeit ist Geld. Je früher Sie Ihren Anwalt aufsuchen, umso eher kann er mit der Gegenseite Verbindung aufnehmen, um über eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln. Ein von Ihrem Anwalt zügig vermittelter Aufhebungsvertrag erspart Ihnen persönliche und finanzielle Belastungen.

 

Ein Arbeitnehmer hat nicht nur Rechte !
Für Sie als Arbeitgeber ist Ihr Anwalt in allen Personalangelegenheiten der zuverlässige Partner. Er berät Sie umfassend.

So zum Beispiel darüber:

  • wie Sie Arbeitsverträge abschließen und optimal gestalten,
  • ob für Ihren Betrieb, und für welche Arbeitnehmer, das Kündigungsschutzgesetz uneingeschränkt gilt, 
  • wann und wie Sie richtig kündigen können,
  • wie weit Sie an Tarifverträge gebunden sind.

Zweifellos erschwert das Kündigungsschutzgesetz eine arbeitgeberseitige Kündigung. Zulässig ist sie jedoch aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen. Ihr Anwalt kennt alle dafür notwendigen Voraussetzungen, genauso wie die wichtigen Gründe, die eine fristlose Kündigung erlauben.

Sprechen Sie daher rechtzeitig vor einer Kündigung mit Ihrem Anwalt. Er hilft Ihnen, Prozesse zu gewinnen, oder - was noch viel besser ist - sich die "Mühlen" der Arbeitsgerichte zu ersparen.