Anwaltskanzlei Scherer

Erbrecht
... damit später wirklich alles klar ist!

Traurig, aber wahr. Der Tod ist eine der wenigen Tatsachen, auf die man sich absolut verlassen kann: Er kann jeden jederzeit treffen. Oft scherzhaft gefragt, rechtlich aber immens wichtig: "Haben Sie schon Ihr Testament gemacht ?"

Kein Testament - und nun?

Für diesen Fall ist einiges geregelt: In erster Linie erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Wer nach dem Gesetz zuerst erbt und andere Verwandte ausschließt, sagt Ihnen Ihr Anwalt.
Nur: nicht immer ist einem der nächste Verwandte auch der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und Streit, Neid und Argwohn verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die Dinge nach Ihrem Tod entwickeln sollen.

Ohne eindeutiges Testament gibt es oftmals jede Menge Ärger. Ihr letzter Wille gehört deshalb in die Obhut Ihres Anwalts. Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag stehen zur Wahl. Ihr Anwalt weiß, mit welchen rechtlichen Mitteln Sie Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen können. Das reicht von der Grabpflege bis zur Betreuung Ihrer Hunde und Katzen.

Die wichtigsten Fragen sind zum Beispiel:

  • Wie sichere ich meinen Ehepartner ab?
  • Wie verhindere ich, daß die Kinder vor dem Tod meines Ehepartners ihren Erbteil verlangen?
  • Wie sichere ich umgekehrt meine Kinder, wenn mein Ehepartner wieder heiratet?
  • Kann ich verhindern, daß Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden?
  • Wie bedenke ich Lebensgefährten und andere Menschen, die für mich gesorgt haben?

Mit Ihrem Anwalt können und sollen Sie alles besprechen. Persönliche Bedenken, Fragen der Testamentsverwahrung und der Bankvollmachten für den Todesfall.

 

Ein Todesfall bringt Trauer, verlangt aber leider auch oft umgehendes Handeln und schnelle Entscheidungen. Unzählige Fragen kommen auf Sie zu:

  • Erben Sie allein oder mit anderen zusammen?
  • Wieso sind Sie Erbe - als naher Angehöriger nach dem Gesetz oder hat der Erblasser eine letztwillige Verfügung, zum Beispiel ein Testament, verfaßt?
  • Woraus besteht die Erbschaft?
  • Ist ein Haus da und wenn ja, ist das Haus mit Hypotheken belastet?
  • Haften Sie als Erbe für die Schulden des Erblassers?
  • Müssen Sie die Erbschaft annehmen oder nicht?
  • Sind die Beerdigungskosten Schulden, die das Erbe mindern?
  • An wen ist die Lebensversicherung auszuzahlen - an den Erben oder an den, den der Erblasser für den Todesfall als Berechtigten in den Versicherungsvertrag eingesetzt hat?
  • Muß der Erbe nur nicht gezahlte Steuern des Erblassers oder muß er, weil er Erbe geworden ist, auch eigene Steuern zahlen?

Ihr Anwalt kennt die Antworten:
Er weiß, wie eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und das Erbe unter den Miterben verteilt wird. Zuerst wird Ihnen Ihr Anwalt dabei helfen, den Wert der Erbschaft zu ermitteln. Vom vorhandenen Vermögen sind die Schulden abzuziehen. Sind die Schulden höher als die vorhandenen Werte, sagt Ihnen Ihr Anwalt, ob Sie die Erbschaft ausschlagen sollen. Sonst müssen Sie die Schulden des Erblassers selbst bezahlen. Dies zu entscheiden, haben Sie in der Regel nur 6 Wochen Zeit, danach ist es zu spät - Sie haften für die Schulden des Erblassers.

Deshalb: So früh wie möglich zu Ihrem Anwalt, er kennt alle Fristen und alle Antworten.

Ihr Anwalt berät Sie individuell und unabhängig!