Anwaltskanzlei Scherer

Familienrecht

... und nach der Trennung nur noch Tränen ...

... das muss nicht sein. Auch mit einer Trennung und den damit zusammenhängenden Problemfelder kann vernünftig umgegangen werden. Hierbei kann Ihnen Ihr Anwalt helfen.

Das Familienrecht hat eine Vielzahl an Teilbereichen.
Zwar umfasst das Familienrecht auch Bereiche wie das Verlöbnis und die Rechtsgültigkeit einer Ehe, aber diese Gebiete spielen in der Praxis eine geringere Rolle.

Schwerpunktthemen sind insbesondere die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfragen. Hierunter fallen beispielsweise:

  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Unterhaltverzicht
  • Kindesunterhalt
  • Eheliches Güterrecht
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
... Vermögen ade?

Nicht immer, wenn Türen knallen, geht gleich eine Ehe zu Bruch. Fällt die Klappe zwischen zwei Ehepartnern aber endgültig, und/oder lodert statt Liebe nur noch Hass, dann ist der Gang zum Scheidungsrichter meist nicht mehr fern. Eine Scheidung tut nicht nur weh, sie gefährdet auch die wirtschaftliche Existenz. Plötzlich gewinnen Rechtsbegriffe Bedeutung, mit denen viele Betroffene so gut wie nichts anfangen können. Güterstand, Versorgungsausgleich, Vorsorgeunterhalt - was ist das? Hier kann Ihnen nur noch Ihr Anwalt helfen.

 

Von Ehekrise keine Spur?

Bei Ihnen herrscht eitel Sonnenschein? Gerade deshalb haben Sie die besten Voraussetzungen, Ihrer Ehe jetzt mit individuellen Vereinbarungen ein solides Fundament zu geben. Egal, ob Sie im Hafen der Ehe erst noch einlaufen wollen oder dort schon ein paar Jahre festgemacht haben: Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt.

 

Ehevertrag - muß das sein?

Muß nicht - hilft aber gegebenenfalls, jede Menge Geld und Ärger zu sparen! In einem Ehevertrag entscheiden Sie sich für einen bestimmten Güterstand sowie entsprechende Regelungen im Falle der Trennung und Scheidung.
Zwei wesentliche Vorteile hat der Ehevertrag:

1. Ihr Anwalt berät Sie schon in "Friedenszeiten"; Ihr Partner und Sie wissen, woran Sie sind.

2. Kommt es irgendwann zur Scheidung, treiben vor allem Einkommen, Vermögen und Rentenanwartschaften den Streitwert und damit die Kosten in die Höhe. Das ist anders, wenn Unterhalt, Rentenanwartschaften und Vermögen und damit der Güterstand schon im Ehevertrag geklärt worden sind.

 

Meine Güte! Güterstand?

Der Güterstand ist als sogenannte Zugewinngemeinschaft gesetzlich geregelt. Das gilt auch für den Unterhalt für die Ehegatten und die Kinder für den Fall der Trennung, die elterliche Sorge für die Kinder und die Verteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Sie werden sich wundern, was das Gesetz alles an Regelungen vorsieht. Danach entscheidet der Scheidungsrichter im Streitfall folgende Fragen:

Zu wem kommen die Kinder und welche Ansprüche haben die Kinder? Wer zahlt wem Unterhalt?

Wer bekommt die Wohnung, wer den Hausrat? Was wird aus gemeinschaftlichem Immobilienbesitz und weiterem Vermögen?

Was wird aus den ehelichen, vielleicht gemeinschaftlichen Schulden? Was passiert mit den Rentenanwartschaften?

 

Wenn alles geregelt ist, wieso einen Vertrag?

Gegenfrage: Warum dem Gesetz überlassen, was Sie selber regeln können, so wie Sie es wollen? Wo Sie in jede Falle tappen, kennt sich Ihr Anwalt aus. Er hilft Ihnen, alles nach Ihrem Wunsch zu regeln. Er berät Sie vor allem über die rechtliche und finanzielle Bedeutung Ihrer Scheidung, Möglichkeiten eine Scheidung schonend für Ihre Kinder abzuwickeln, die einverständliche Vergleichslösung als Alternative zur nervenaufreibenden und teuren Auseinandersetzung vor Gericht, Möglichkeiten, Unterhalt zu verlangen und notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit Verzögerungen bei Unterhaltszahlungen.

Wann zum Anwalt?

So früh wie möglich! Die Scheidung zeigt deutlich, wie wichtig klare Verhältnisse sind. In allen Vermögens- und Lebenslagen, in denen sich Grundlegendes ändert, gilt: Der frühe Kontakt zu Ihrem Anwalt spart Geld, Zeit und Ärger!

 

Rechtsanwalt Dr. Thomas Scherer ist Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV